Konflikte treten immer auf, wo Menschen miteinander schaffen. Gegensätzliche Interessen, Ziele, Erwartungen prallen aufeinander. Unter Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, zwischen Teams und Abteilungen.
Große Gefahr droht, wenn die Konflikte destruktiv ausgetragen werden, starken emotionalen Stress verursachen und den betrieblichen Arbeitsablauf permanent stören.
Was tun?
Einschalten eines externen, an dem Konflikt unbeteiligten, neutralen Dritten. Dieser sorgt als Mediator für Transparenz im Konfliktgeschehen und hilft den Beteiligten, gemeinsam Lösungen zu finden.
Das bedeutet: es wird besser, klarer und wahrer für alle.
Diplom-Kaufmann / Wirtschaftsmediator (IHK) / zertifizierter Mediator
Unternehmens- und Personalberater mit Schwerpunkt Personalsuche/Personalauswahl, Potenzialanalyse, Führungskräfte-Coaching, Mitarbeiterförderung, Zusammenarbeit im Betrieb
Seit 2004 Wirtschaftsmediator mit Schwerpunkt innerbetriebliche Konflikte
Mitbegründer des Fachverbandes für Wirtschaftsmediation e.V. Düsseldorf, mediation-und-wirtschaft.de
Konflikte klar und verständlich angehen und analysieren. Dazu Einfühlungsvermögen und Empathie. Jedoch kein Versuch der Psychotherapie oder Gruppenselbstfindung. Persönliche Gefühle und Emotionen werden stark beachtet und einbezogen. Immer mit dem Ziel einer gemeinsamen, konstruktiven Konfliktlösung. Neutralität und Vertraulichkeit sind für mich oberstes Gebot.
Mittelständische und kleinere, insbesondere inhaber- und familiengeführte Unternehmen, Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Branchen: Verarbeitendes Gewerbe, Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, Kfz-Zulieferer, Logistik, IT‑Dienstleister, Vermögensverwaltung, Agenturen, Pflege- und Sozialeinrichtungen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich aus Vertraulichkeitsgründen keine konkreten Unternehmen benennen kann.
„Ich werde gemobbt!“ Dieser Vorwurf löst bei Geschäftsführung und Betriebsleitung Alarmstufe Rot aus. Der Arbeitgeber muss aufgrund seiner Fürsorgepflicht einschreiten und den Arbeitnehmer* vor Mobbing durch Mitarbeiter, Vorgesetzte und Dritte, auf die er Einfluss ...
„Ich werde gemobbt!“ Dieser Vorwurf löst bei Geschäftsführung und Betriebsleitung Alarmstufe Rot aus. Der Arbeitgeber muss aufgrund seiner Fürsorgepflicht einschreiten und den Arbeitnehmer* vor Mobbing durch Mitarbeiter, Vorgesetzte und Dritte, auf die er Einfluss hat, schützen.
Was ist Mobbing? Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Als allgemein verbindlich gilt die Formulierung des BAG: Mobbing ist systematisches, ständig wiederholtes Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Varianten in der Praxis sind das Mobbing zwischen Kollegen sowie das „Bossing“, wenn Vorgesetzte Mitarbeiter mobben und umgekehrt das „Staffing“, wenn Mitarbeiter Vorgesetzte mobben. Beispiel: ein Mitarbeiter hatte sich die Leitung der Abteilung erhofft und hetzt nun seine Kollegen gegen den neuen Chef auf.
Zunächst wird häufig intern versucht, das Problem durch Gespräche mit den Betroffenen zu lösen. Das führt gerade bei gesteigertem Eskalationsgrad oft nicht zum gewünschten Erfolg. Handlungen werden vehement bestritten, man macht sich gegenseitig schwere Vorwürfe, ist auf Gesichtswahrung fixiert und dreht sich weiterhin im Kreis. In diesen Fällen kann der Einsatz einer Mediation mit einem externen, neutralen Mediator zur Konfliktlösung führen, die von Dauer ist.
In der Mediation ist zu klären: Was ist der konkrete Inhalt des Mobbingvorwurfs? Welche Handlungen liegen vor? Was ist wann, von wem, wie oft geschehen? Aus Sicht des Mobbingopfers zum Beispiel schikanöse Behandlungen, Verbreiten von Gerüchten, Lächerlich machen vor anderen, Entziehen von Arbeitsaufgaben und Informationen, vernichtende Kritik, persönliches Fertigmachen. Entscheidend ist, ob diese Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch, zielgerichtet und wiederholt passieren. Oder sind es Konfliktsituationen, die im Arbeitsleben häufiger vorkommen? Zum Beispiel Fehlverhalten in Stresssituationen, Missverständnisse aufgrund unterschiedlicher Wahrnehmungen, Schräglagen in der Arbeitsverteilung, schlechte Stimmung im Team, unterschiedliche Mentalitäten und Arbeitsauffassungen.
All das kann in der Mediation geklärt und einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden. Dazu ist allerdings bei den Beteiligten ein Minimum an Bereitschaft zur Verständigung erforderlich. Wenn der „Mobber“ nur das Ziel hat, das „Opfer“ aus dem Unternehmen zu entfernen, kann das in der Mediation zwar deutlich werden. Dann besteht jedoch kaum eine Chance, ein verträgliches Miteinander auf Dauer zu erreichen. Was andernfalls mit Mediation durchaus gelingen kann.
Gestörte Zusammenarbeit, Streit und destruktives Verhalten zwischen Kolleginnen/Kollegen, in Teams und Arbeitsgruppen, Mobbing am Arbeitsplatz, Vorwurf sexueller Belästigung, Probleme von Führungskräften mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und umgekehrt, Streit in der Geschäftsführung, Geschäftsführung contra Betriebsrat, Nachfolgeregelung in Familienunternehmen.
Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie bei diesen Problemen Unterstützung benötigen.
Telefon: 0170 / 21 68 390 oder 0211 / 49 88 28
E-Mail: d-geiler@t-online.de
Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.